Kündigung und Prolongation

Eine Festgeldanlage kann im Regelfall nicht vor Ablauf des Vertragszeitraumes gekündigt werden. Wird dem Kunden ein Kündigungsrecht eingeräumt, bezahlt er dies fast immer mit sogenannten Vorschusszinsen, die oftmals derart hoch angesetzt sind, dass eine Kündigung für den Anleger nur bei gravierenden Liquiditätsengpässen sinnvoll ist. Nach Ablauf des Anlagezeitraums, der im Regelfall 1-5 Jahre, in Ausnahmefällen aber auch 10 Jahre betragen kann, hat der Kunde die Wahl zwischen drei Alternativen. Er kann kündigen, das Festgeld als Sichteinlage weiterführen, was de facto einem Sparbuch gleichkommt, oder eine Prolongation in Anspruch nehmen. In letzterem Fall bekommt er in der Regel den aktuellen Zinssatz geboten, nicht etwa den bisher im Vertrag vereinbarten Zins. Es lohnt sich also stets, nach Ablauf des Vertrages zunächst die Konditionen am Markt zu vergleichen

 

Verfügbarkeit

Der größte Nachteil eines Festgeldkontos ist die eingeschränkte Verfügbarkeit. Zwar bestehen oftmals Möglichkeiten, die Anlagesumme beleihen zu lassen, wie in Punkt 5 weitergehend erläutert wird, allerdings kann der Kunde das Geld nicht vorzeitig abheben oder für Überweisungen und andere Transaktionen nutzen. Anlageformen mit vergleichbarer Verfügbarkeit, zum Beispiel Bundesschatzbriefe, bieten allerdings in der Regel geringere Zinsen. Hat sich der Kunde also fest entschieden, für den Zeitraum der Anlage auf das Geld verzichten zu können, sollte Festgeld eine wichtige Option im Finanzplan darstellen.